Abonnieren Sie unseren
Wir möchten Sie über eine bevorstehende Anpassung in der Anerkennung der Methode „Autogenes Training“ durch bestimmte Krankenversicherer informieren. Ab dem 1. Januar 2025 werden einige Versicherungen neue Anerkennungen für Therapeutinnen und Therapeuten nur noch dann gewähren, wenn sie zusätzlich zu ihrer Ausbildung einen der folgenden Abschlüsse vorweisen können:
- Eidg. Diplom
- Branchenzertifikat der OdA KT
- Branchenzertifikat und EMR-Registrierung zu den Berufspraxisjahren der OdA Artecura
- Zertifikat der OdA AM
- Eidg. Fachausweis
- Bachelor- oder Master-Abschluss in Osteopathie
Therapeutinnen und Therapeuten, die bis zum 31. Dezember 2024 von diesen Versicherungen anerkannt wurden und keinen der oben genannten Abschlüsse besitzen, behalten momentan ihren Status und können weiterhin anerkannt bleiben.
Wir empfehlen alle Mitglieder, die möglicherweise betroffen sein könnten, sich frühzeitig über die Anerkennungsanforderungen bei den jeweiligen Krankenversicherungen zu informieren, um gegebenenfalls ergänzende Qualifikationen zu erwerben.