Rechtsberatungen
Kostenlose erst Rechtsberatung
Der V-P-T Verband ist ein Verband, dessen Verbandsmitglieder Anbieter von professionellem Persönlichkeitstraining im nicht-therapeutischen Kontext sind. Die Rechtsanwälte erbringen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anwaltliche Dienstleistungen. Der V-P-T Verband möchte im Zusammenhang mit seiner Verbandstätigkeit anwaltliche Dienstleistungen der Rechtsanwälte in Anspruch nehmen. Dabei soll den Verbandsmitgliedern des V-P-T Verbandes eine kostenlose erste Rechtsberatung offeriert werden.
Angebot an Verbandsmitglieder
Der V-P-T Verband offeriert seinen Verbandsmitgliedern durch Kostenübernahme je eine einstündige Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt (nachfolgend auch „Angebot“). Dieses Angebot gilt nur für Rechtsberatungen, welche die berufliche und unternehmerische Tätigkeit des jeweiligen Verbandsmitglieds berühren.
Mandatsverhältnis
Nimmt ein Verbandsmitglied das Angebot in Anspruch, so begründen das jeweilige Verbandsmitglied und der Rechtsanwalt stets ein direktes Mandatsverhältnis. Der Rechtsanwalt ist im Rahmen dieses Mandatsverhältnisses zur ausschliesslichen Interessenswahrung des Verbandsmitgliedes verpflichtet. Der V-P-T Verband ist keine Vertragspartei im Rahmen dieses Mandatsverhältnisses.
Vergütung des Honorars
Der V-P-T Verband übernimmt im Rahmen des Angebots die Anwaltskosten und verpflichtet sich, dem beauftragten Rechtsanwalt das Honorar zu bezahlen (nachfolgend „Schuldübernahme“). Der Rechtsanwalt erklärt sich mit der jeweiligen Schuldübernahme einverstanden und befreit das Verbandsmitglied für die einstündige Rechtsberatung von sämtlichen Kosten. Geht der anwaltliche Aufwand über die einstündige Rechtsberatung hinaus, so gilt für den weiteren Mandatsverlauf der übliche Stundensatz des Rechtsanwalts, welchen er jeweils direkt mit dem Verbandsmitglied vereinbart und diesem direkt in Rechnung stellt. Der V-P-T Verband bleibt davon unberührt und übernimmt diesbezüglich keine Kosten.
Anwaltsgeheimnis
Sämtliche Informationen aus dem jeweiligen Mandatsverhältnis stehen unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses, welches den Rechtsanwalt zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der V-P-T Verband die Kosten für die Rechtsberatung übernimmt.
Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
Die Rechtsanwälte sind von Gesetzes wegen zur Unabhängigkeit verpflichtet und können nach freiem Ermessen entscheiden, ob sie mit dem Verbandsmitglied oder dem V-P-T Verband ein Mandatsverhältnis eingehen wollen oder nicht. Sie werden ein Mandat insbesondere dann ablehnen, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt.
Rechtsanwälte
Michael Hohler
Rechtsanwalt
Ninos Jakob
Rechtsanwalt
Mirco Marsella
Rechtsanwalt
- Michael Hohler, Hohler Tröhler Heim Rechtsanwälte, Badenerstrasse 75, 8004 Zürich
- Ninos Jakob, Jakob | Marsella Rechtsanwälte, Badenerstrasse 75, 8004 Zürich
- Mirco Marsella, Jakob | Marsella Rechtsanwälte, Badenerstrasse 75, 8004 Zürich