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Der Schritt in die Selbstständigkeit als Persönlichkeitstrainer ist gross und erfordert zunächst einmal eine Portion Mut. Sie werden in Zukunft Menschen in ihrer Entwicklung begleiten und das eigene Fachwissen professionell anwenden. Wer in der Schweiz in diesem Bereich tätig ist oder es werden möchte, trifft auf einige formale Anforderungen, die unbedingt bereits in der Gründungsphase berücksichtigt werden sollten, damit die Tätigkeit von Anfang an auf sicheren Beinen steht.
Dieser Beitrag bietet daher eine praxisnahe Orientierung, die wichtige Rahmenbedingungen, Chancen und auch typische Stolperfallen beleuchtet.
Wenn Sie professionell und langfristig erfolgreich als Persönlichkeitstrainer arbeiten möchten, sollten Sie frühzeitig klären, wie Ihre Tätigkeit rechtlich eingeordnet wird. Das bestimmt beispielsweise auch über Meldepflichten und später auch die steuerliche Einordnung.
Selbstständige Persönlichkeitstrainer tragen nicht nur Verantwortung für die eigene Arbeit, sondern auch für die rechtliche und finanzielle Absicherung ihrer Klienten im Berufsalltag.
Diese Versicherungen sind für Persönlichkeitstrainer sinnvoll:
Mitglieder des V-P-T profitieren von einer einmaligen kostenlosen Rechtsberatung durch einen spezialisierten Partner des Verbands. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie Fragen zu Verträgen, dem Datenschutz, Honorarregelungen oder einer Haftung haben. Durch die kompetente Einschätzung bekommen Sie frühzeitig Klarheit und können sich vorsorglich vor rechtlichen Auseinandersetzungen schützen.
Unabhängig von der Branche, in der Sie sich selbstständig machen, gelten in der Schweiz klare steuerliche Regelungen. Nur wer Einnahmen korrekt deklariert und Ausgaben sauber dokumentiert, vermeidet spätere Probleme mit den Steuerbehörden.
Sobald Sie dauerhaft und auf eigenes Risiko Leistungen gegen Entgelt anbieten, gelten Sie steuerlich als selbstständig erwerbend. Das bedeutet: Sie müssen sich bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden, die dann noch einmal genau prüft, ob eine selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt. Die Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit müssen Sie in der jährlichen Steuererklärung deklarieren. Sie unterliegen dabei der Einkommenssteuer auf kantonaler und eidgenössischer Ebene.
Wichtig: Auch kleinere Einnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Sobald Ihr Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100’000 übersteigt, sind Sie dazu verpflichtet, sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Mehrwertsteuer (MWST) anzumelden. Erreichen Sie dieses Einkommen vielleicht beispielsweise im ersten Jahr Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Persönlichkeitstrainer nicht, gilt die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Sie sind in diesem Fall von der MWST-Pflicht befreit.
Ein Tipp: Sie können auch freiwillig MWST-pflichtig werden. Das macht dann Sinn, wenn Sie im Gegenzug Vorsteuern geltend machen. Lassen Sie sich dazu dann aber am besten fachlich – zum Beispiel über einen Partner der VPT – beraten.
Selbstständige Persönlichkeitstrainer können viele berufsbedingte Ausgaben steuerlich abziehen. Dazu gehören zum Beispiel Aus- und Weiterbildungen, Fachliteratur, Arbeitsmaterial, Miete für Praxisräume, Werbekosten oder Fahrtspesen. Auch anteilige Kosten für ein Homeoffice oder digitale Hilfsmittel wie eine Buchhaltungssoftware können Sie in Ihrer Steuer angeben.
Auch wenn Sie keine umfangreiche Buchhaltung führen müssen, sind Sie immer dazu verpflichtet, Ihre Einnahmen und Ihre Ausgaben systematisch zu dokumentieren. In aller Regel reicht zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Excel-Liste aus, wenn Sie sich noch im Rahmen der Kleinunternehmerregelung befinden.
Wichtig: Bewahren Sie alle Belege ordentlich auf, erfassen Sie Einnahmen sauber und nutzen Sie idealerweise ein separates Geschäftskonto.
Wer sich selbstständig macht, profitiert von einem starken Netzwerk, in dem alle Kompetenzen sinnvoll gebündelt werden. Der V-P-T Verband zeigt sich hier als eine professionelle Plattform, die sich speziell an die Bedürfnisse von Selbstständigen wendet.
Darum lohnt sich die V-P-T Mitgliedschaft für selbstständige Persönlichkeitstrainer:
Sie finden in unserem Netzwerk immer einen Partner, der Ihnen Antwort gibt – auch zu allen Fragen rund um Recht, Steuern und Versicherung.

V-P-T Neumitglied – Adriane Bösch