Statuten
Die Statuten stellen das Grundgesetz des V-P-T Verbandes dar. Nachfolgend finden Sie einen detaillierten Überblick zu den Statuten des V-P-T Verbandes.
Kurzportrait
Der V-P-T ist der Dachverband für Persönlichkeitstraining. Seine Mitglieder sind Anbieter von professionellem Persönlichkeitstraining sowie von Aus- und Weiterbildungen.
Die Aktivitäten des V-P-T Verbandes setzt sich in drei Bereiche zusammen:
- Berufspolitik für Persönlichkeitstrainer/innen und -Coachs
- Qualitätssicherung für Persönlichkeitstraining
- Service für die Unterstützung von Persönlichkeitstrainer/innen und – Coachs
Als Dachverband engagiert sich der V-P-T für seine Mitglieder. Er setzt sich für eine wirksame und professionelle Angebotsstruktur ein.
Rechtsnatur, Sitz und Zweck
Der Berufsverband für Persönlichkeitstraining (V-P-T) ist ein Verein gemäss Artikel
60ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz an der Adresse der
Geschäftsstelle.
Der Verband bezweckt den Zusammenschluss von professionellen Persönlichkeitstrainer/
innen und -Coachs, Mentaltrainer/innen und angewandte Berufssparten.
Er nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
1. Er koordiniert, wahrt, fördert und vertritt die berufsständischen und berufspolitischen Anliegen der Mitglieder im nationalen und internationalen Kontext.
2. Er verfolgt die aktuellen Entwicklungen in Theorie und Praxis und informiert darüber verbandsintern und bei Bedarf in der Öffentlichkeit.
3. Er fördert und sichert die Beratungsqualität seiner Mitglieder durch geeignete Massnahmen.
4. Er stellt Dienstleistungen für Mitglieder und deren Kundschaft zur Verfügung.
5. Er erarbeitet Richtlinien zu Ethik-und Berufsfragen und reflektiert sein Verständnis von Persönlichkeitstraining.
Aufgaben
- Der V-P-T erfüllt seine Aufgaben im Rahmen parteipolitischer Unabhängigkeit und konfessioneller Neutralität, unter Einhaltung der Grundsätze der schweizerischen Demokratie.
- Der V-P-T führt eine nationale Geschäftsstelle sowie ein Sekretariat.
- Die Tätigkeiten des V-P-T umfassen drei Aktionsebenen. Die Unterscheidung der drei Aktionsebenen erfolgt aus einer zielorientierten Perspektive
Service für die Unterstützung von Persönlichkeitstrainer/innen und -Coachs
Berufspolitik für Persönlichkeitstrainer/innen und -Coachs
Zu dieser Aktionsebene gehören alle Aktivitäten des V-P-T, die das Ziel verfolgen, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Persönlichkeitstrainings und zur Schaffung eines wirksamen Systems dafür. Im Besonderen die Förderung der Transparenz, der Durchlässigkeit und der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Der V-P-T orientiert sich an bildungspolitischen Grundsätzen, die gemeinsam mit den Mitgliedern und weiteren interessierten Kreisen erarbeitet wurden. Wenn es die Umstände erfordern, können die Grundsätze durch die Delegiertenversammlung revidiert werden.
Qualitätssicherung für Persönlichkeitstraining
Der V-P-T bildet die Trägerschaft für Qualität von wirkenden Techniken für die Stärkung der Persönlichkeiten.
Service für die Unterstützung von Persönlichkeitstrainer/innen und -Coachs
Zum Service gehören alle Dienstleistungen, die durch den V-P-T erbracht werden. Kunden sind: V-P-T Mitglieder/innen, Bildungsinstitutionen, Fachleute, öffentliche Stellen, Medien. Der V-P-T veröffentlicht Informationen und thematische Publikationen.
Mitgliederschaft
Arten der Mitgliedschaft
- Aktivmitglieder sind professionelle Persönlichkeitstrainer/innen und – Coachs, Mentaltrainer/innen und angewandte Berufssparten, welche eine anerkannte Ausbildung absolviert haben.
- Mitglieder in Ausbildung befinden sich in einem anerkannten Ausbildungsgang. Die Mitgliedschaft in Ausbildung dauert längstens 4 Jahre.
- Kollektivmitglieder sind Ausbildungsstätten, Institutionen und Verbände, welche die Verbandsziele unterstützen. Sie können sich an der GV durch eine(n) stimmberechtigte(n) Delegierte(n), welche(r) Aktivmitglied des V-P-T ist, vertreten lassen. Dem delegierten Einzelmitglied wird der individuelle Jahresbeitrag erlassen.
- Passivmitglieder sind Mitglieder, die an der Mitgliederversammlung (GV) teilnahmeberechtigt sind, jedoch ohne Wahl- und Stimmrecht und bezahlen die Hälfte des Mitgliederbeitrages für Aktivmitglieder. Berechtigt zur Nutzung der Verbandsleistungen zu reduzierten Preisen.
Aufnahme
Das Aufnahmeverfahren ist in einem separaten Aufnahmereglement festgelegt.
Aktivmitglieder können Personen werden die…
… nach individuellem Bildungsweg den Nachweis erbringen, die Anforderungen des V-P-T Verbandes zu erfüllen, oder
… mit Erfolg eine Ausbildung bei einem Ausbildungspartner V-P-T abgeschlossen haben.
Die Grundlagen für die Aufnahme von Mitgliedern mit individuellem Bildungsweg wie auch für den Abschluss von vertraglichen Ausbildungspartnerschaften sind die aktuellen Unterlagen des V-P-T Verbandes:
- Berufsethik & Beratungskodex
- Qualitätsverständnis
- Beratungsformate
- Kompetenzprofil
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle erledigt die laufenden Aufgaben, insbesondere:
- Die Vorbereitung der Geschäfte des Vorstandes
- Die Ausführungen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes
- Die Sicherstellung der Sekretariatsführung
Rechte der Mitglieder
Die Aktivmitgliedschaft berechtigt zu:
- Teilnahme, Antrags- und Stimmrecht sowie aktivem und passivem Wahlrecht an der Mitgliederversammlung
- Nutzung der Verbandsdienstleistungen
Die Mitgliedschaft in Ausbildung berechtigt zu:
- Teilnahme, Antrags- und Stimmrecht sowie aktivem Wahlrecht an der Mitgliederversammlung
- Nutzung der Verbandsdienstleistungen
Die Passivmitgliedschaft berechtigt zu:
- Teilnahme und Antragsrecht an der Mitgliederversammlung
- Nutzung der Verbandsdienstleistungen
Die Kollektivmitgliedschaft berechtigt zu:
- Teilnahme und Antragsrecht an der Mitgliederversammlung
- Nutzung der Verbandsdienstleistungen
Pflichten der Mitglieder
Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet zu loyalem Mittragen der Verbandsinteressen, Einhalten der vorgegebenen qualitativen und ethischen Standards, fristgemässer Begleichung der finanziellen Verpflichtungen, insbesondere des Mitgliederbeitrags.
Austritt
Ein Austritt ist mit vorgängiger schriftlicher Mitteilung jeweils 3 Monate vor Ablauf des Mitgliedschaftsjahres möglich.
Auschluss
Mitglieder, welche den Interessen des Verbandes in grober Weise zuwiderhandeln oder ihren Beitrag trotz einmaliger eingeschriebener Mahnung nicht entrichten, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
Die Mitglieder haben die Möglichkeit, Einsprachen und Rekurse an die Rekurskommission des Verbandes zu richten.
Organisation und Organe
Der V-P-T führt eine nationale Geschäftsstelle mit einem angestellten Geschäftsführer.
Organe des Verbands sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Präsidium
- Geschäftsleitung
- Ombudsstelle
- Revisionsstelle
- Aufnahme-und Qualitätskommission
Die Wahl der ständigen Organe erfolgt – mit Ausnahme der Geschäftsleitung – durch die Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von drei Jahren. Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich.
Mitgliederversammlung
Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Anträge von Mitgliedern und sprachregionalen Organen auf Aufnahme von Traktanden sind spätestens zwei Monate vor der Versammlung dem Vorstand anzumelden.
Die Mitglieder der Mitgliederversammlung sind mindestens vier Wochen im Voraus einzuladen. Anträge von Mitgliedern bezüglich der versandten Unterlagen sind spätestens 10 Tage vor der Versammlung bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Das Geschäfts- und Rechnungsjahr des V-P-T ist das Kalenderjahr. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit dem absoluten Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, nachher das relative Mehr der abgegebenen Stimmen. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen in der Regel durch offene Hand mehr. Auf Verlangen von 1/5 der anwesenden Mitglieder muss eine Abstimmung oder Wahl geheim erfolgen. Der/die Vorsitzende ist stimmberechtigt; im Falle von Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los und bei Sachgeschäften hat der/die Präsident/in den Stichentscheid. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Vorstand einberufen oder von einem Fünftel der Mitgliederstimmen verlangt werden.
Die Befugnisse der ordentlichen Mitgliederversammlung sind insbesondere:
- Die Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Kontrollstelle
- Die Prüfung und Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
- Die Revision der Statuten
- Die Genehmigung des Arbeitsprogrammes und des Budgets
- Die Festsetzung der Höhe der Mitgliederbeiträge
- Ausschluss von Mitgliedern
Vorstand
Der Vorstand umfasst inkl. Präsident und ex-officio-Mitgliedern mindestens drei und höchstens sieben Personen, darunter:
- Vertreter für die Mitglieder
- Vertreter für die Schulen
- Vertreter für Behördenarbeit
- Vertreter für spezielle Anlässe
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der/die Geschäftsführer/in ist in der Regel von Amtes wegen Mitglied mit beratender Stimme.
In die Kompetenz des Vorstandes fällt die Behandlung aller Geschäfte und Aufgaben, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung oder anderen Organen vorbehalten sind. Der Vorstand hat insbesondere nachstehende Aufgaben und Kompetenzen:
- Die Wahl der geschäftsführenden Person der Geschäftsstelle
- Die Regelung der Arbeitsbedingungen aller Angestellten
- Entscheidungen über die Aufnahme von Mitgliedern
- Die Überwachung der Tätigkeit der Geschäftsstelle
- Die Festlegung des Geschäftsreglements, des Finanz- und Budgetreglements und der Reglemente und Geschäftsordnungen für die Kommissionen und Kommissionssekretariate für Qualitätssicherung.
- Er kann thematische Arbeitsgruppen einsetzen. Die Mitgliederversammlung und die Mitglieder können dem Vorstand Vorschläge für thematische Arbeitsgruppen einreichen.
- Die Vorbereitung der Mitgliederversammlung
Kontrollstelle
Die Kontrollstelle wird durch ein Rechnungsrevisor/innen gebildet. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; sie kann nicht erneuert werden. Die Kontrollstelle stellt der Mitgliederversammlung schriftlich oder mündlich Antrag auf Genehmigung oder Rückweisung der Jahresrechnung.
Finanzierung
Die Einnahmen des V-P-T setzen sich zusammen aus:
- Den ordentlichen Mitgliederbeiträgen;
- Den freiwilligen Mitgliederbeiträgen;
- Subventionen und Projektbeiträgen;
- Aufträgen, Eigenleistungen (wie z.B. aus Veranstaltungen und Dienstleistungen) und Sponsorenbeiträgen.
Statutenrevision
Für die Statutenrevision ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitgliederstimmen erforderlich.
Rechnungslegung
Das Geschäftsjahr des Verbandes ist identisch mit dem Kalenderjahr und dauert jeweils vom 1.1. bis 31.12.
Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Vermögensverwendung bei Auflösung
Bei einer Auflösung des Verbandes ist das verbleibende Vermögen gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung im Sinne des Verbandszwecks (Art. 1 und 2) zu verwenden.
Schlussbestimmung
Die vorliegenden Statuten sind von der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 25. Februar 2011 in Zofingen AG angenommen worden. Sie ersetzen diejenigen der konstituierenden Versammlung vom 8. Januar 2001 in Bern.