Über uns

Vorstand und Geschäftsstelle

Der Vorstand ist für die strategische Führung des Verbands verantwortlich. Er erhält seine Legimitation für die Führungsaufgabe von den Mitgliedern und durch das Leitbild. Alle seine Entscheidungen sind transparent und werden bei Bedarf kommuniziert. Der Vorstand organisiert sich mit Ressortverantwortungen.

Über uns

Der Verband für Persönlichkeitstrainer kurz V-P-T wurde im Jahre 2001 unter dem damaligen Namen VSMPT ins Leben gerufen. Der V-P-T ist der grösste Branchenverband für Persönlichkeitstrainer in der Schweiz und hat seinen Sitz in Bern. Unter dem Dach des V-P-T treffen die verschiedensten Methoden des Coachings zusammen. Alle haben sie trotzdem nur ein Ziel. Sie unterstützen Personen bei der Entwicklung der Persönlichkeit im professionellen Kontext.

Unsere Mitglieder bekennen sich zum Ethikkodex und der Professionalisierung der Branchenangebote, welche die Entwicklung der Persönlichkeit unterstützend fördern.

News

Mit den News bleiben Sie über Informationen zum V-P-T Verband und zu den Fachverbänden Autogenes Training, Mentales Training, Coaching, Hypnose und Neuro-Linguistisches Programmieren bestens informiert.

Neumitgliedervorstellung Christoph Sigwart
MV

Leitbild

Der V-P-T Verband ist der grösste Schweizer Branchenverband für Persönlichkeitstrainer:innen, der sich leidenschaftlich für die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung einsetzt. Von der Förderung professioneller Aus- und Weiterbildung bis zur aktiven Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess – der V-P-T Verband setzt positive Zeichen und bietet seinen Mitgliedern ein starkes Netzwerk für beruflichen Austausch und persönliche Weiterentwicklung.

Buchrezensionen

Lassen Sie sich zu spannender Literatur aus dem Bereich der Persönlichkeitsentwicklung von den persönlichen Gedanken von unseren V-P-T Mitgliedern inspirieren. Nachfolgend finden Sie diverse Buchempfehlungen unserer Mitglieder.

Haben Sie Interesse an einer eigenen Buchrezension? Alle Weiteren Infos zum Vorgehen finden Sie im Factsheet in Ihrem Login.

Ethikrichtlinie

Der Ethikkodex des V-P-T Verbandes ist der Leitfaden für alle Mitglieder. Die Einhaltung dieser Spielregeln hat für uns oberste Priorität. Jedes V-P-T Mitglied ist verpflichtet den Kodex nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.

Die professionellen Dienstleister in Coaching, Hypnose und Training (nachfolgend «die Fachperson/en»), die durch die Fachverbände des Verbands für PersönlichkeitstrainerInnen (nachfolgend «V-P-T«) repräsentiert werden, verpflichten sich hiermit zur Einhaltung dieser Ethikrichtlinie. Mit der männlichen Form ist immer auch die weibliche Form angesprochen. Im Wissen um die Bedeutung des besonderen Verhältnisses und der möglichen Abhängigkeiten zwischen Klient (nachfolgend «Klient/en») und Fachperson erlässt der V-P-T die nachfolgende Ethikrichtlinie. Sie regelt das Verhalten, die Grundhaltung, die fachlichen Qualifikationen sowie die Kompetenzen von Fachpersonen im Sinne von minimalen Selbstverpflichtungen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten. Damit soll dem besonders schützenswerten Rahmen des hier angesprochenen Dienstleistungsverhältnisses Ausdruck verliehen werden.
Die Fachperson verpflichtet sich, diese Richtlinie vorbehaltlos und nach bestem Wissen und Gewissen wie nachfolgend beschrieben einzuhalten. Dies im Bewusstsein der besonderen Verantwortung und des möglichen Einflusses, die ihre Tätigkeit auf das gegenwärtige und zukünftige Leben des Klienten und dessen Umfeld direkt und indirekt haben kann.

Die Ethikrichtlinie regelt sowohl das Verhalten von Fachpersonen gegenüber dem Klienten als auch das Verhalten der Fachpersonen im Umgang mit ihren relevanten Bezugsgruppen und hat zum Zweck:

  • Das Vertrauensverhältnis zwischen allen Partnern (Trainer, Coachs, Klienten, Leistungserbringer, Öffentlichkeit und andere mit professionellem Persönlichkeitstraining in Verbindung stehenden Gruppen) zu fördern und zu unterstützen.
  • Das Verhalten der Fachpersonen untereinander sowie zu den Klienten auf eine Ebene gegenseitigen Verständnisses und hoher Akzeptanz zu stellen.
  • Das Ansehen der V-P-T Mitglieder in der Öffentlichkeit zu mehren und zu sichern.

Die Fachpersonen begegnen ihren Klienten wertschätzend, respektvoll und empathisch unter Beachtung der hier angesprochenen Prinzipien.

Sie betrachten Menschen als eigenständige, unabhängige, selbst- und eigenverantwortliche Persönlichkeiten. Sie respektieren die Autonomie und unantastbare Würde jedes Menschen.

Das Handeln der Fachperson ist stets ziel- und lösungsorientiert. Sie gestaltet eine vertrauensvolle und geschützte Beziehung, die Ressourcen und Potentiale erkennt und festigt sowie die Selbststeuerung und Eigenverantwortung des Klienten fördert.

Fachpersonen sind bestrebt, ihr Wissen und Können zur Verbesserung der Lebensbedingungen Einzelner und der Gesellschaft einzusetzen. Sie achten und schützen die Rechte aller Beteiligten. Sie distanzieren sich von fundamentalistischen und/oder sektiererischen Positionen. Die Fachpersonen üben ihr berufliches Verhalten so aus, dass es dem Ansehen des gesamten Berufsstandes dient.

Die Fachperson ist sich der Stärken der von ihr angewandten Methoden und Techniken bewusst und wendet sie regelkonform sorgfältig und kompetent an. Sie verpflichtet sich zur ständigen Weiterbildung nach den Vorschriften und Empfehlungen des V-P-T und sorgt für eine angemessene Qualitätssicherung.

  • Die Fachperson übernimmt Verantwortung für die Ausformulierung und Einhaltung des Arbeitsverhältnisses zwischen ihr und dem Klienten. Zum Auftragsverhältnis gehören insbesondere Zielsetzungen, Arbeitsweise und Art der Methode, Zeitrahmen, Honorarabsprachen, Schweigepflicht.
  • Die Fachperson trägt die Verantwortung für ihr berufliches Handeln im Wissen um die möglichen persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen.
  •  Abgrenzung: Die Fachperson übernimmt nur Aufträge, die dieser Ethikrichtlinie entsprechen. Sie lehnt Aufträge ab, die sie nicht fachgerecht ausführen kann.
  •  Etwaige Abhängigkeiten zwischen Fachperson und dem Klienten werden thematisiert und aufgelöst.
  • Die Fachperson verhält sich gegenüber ihrem Klienten in jeder Hinsicht korrekt, respektvoll und ehrlich. Dabei macht sie keinen Unterschied in Bezug auf Rasse, Kultur, Religion, Alter, Staatsangehörigkeit, sexuelle Orientierung, Sprache, Lebensgestaltung, Status oder Weltanschauen des Klienten. Sie ist bestrebt, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, das dem Klienten ermöglicht, sie jederzeit wegen Problemen und Beschwerden zu konsultieren. Dies im Wissen, dass eine seriöse, fundierte und erprobte Methode zur Zielerreichung dieses Klienten anzuwenden ist.
  •  Sie unterlässt jedes Versprechen von Heilerfolgen.
  •  Sie unterlässt jede Form von Beziehungen, die sich aus dem potenziellen Abhängigkeitsverhältnis ergeben können, insbesondere Beziehungen materieller, emotionaler oder sexueller Natur.
  •  Sie prüft und beachtet zwingend etwaige vorliegende Kontraindikationen.
  •  Die Fachperson ist sich ihrer beruflichen Grenzen bewusst. Sie informiert sich über gesetzliche Vorschriften und hält sich daran.
  •  Sie ist verschwiegen und hält sich an das Datengeheimnis. Sie erteilt niemandem Auskunft über ihre beruflichen Beziehungen zu den Klienten. Sämtliche Klientendaten werden an einem sicheren Ort aufbewahrt und stehen keinem Aussenstehenden in irgendeiner Weise zur Verfügung. Es steht nur dem Klienten das Recht zu, seine Daten zu veröffentlichen oder an von ihm bezeichnete Personen weiter zu geben. Davon ausgenommen sind allfällige entgegenstehende gesetzliche Vorschriften.
  •  Der Kunde hat das Recht, Einsicht in seine Dokumentation zu erhalten oder/und eine Kopie davon anzufordern. Damit verzichtet er ausdrücklich auf das Datengeheimnis. Dies muss er schriftlich bestätigen.
  •  Klientendaten müssen mindestens 10 Jahre nach der letzten Eintragung aufbewahrt werden.
  •  Wenn eine Fachperson aufhört zu praktizieren, so stellt sie eine angemessene Weiterbehandlung seiner Klienten durch andere qualifizierte Fachpersonen sicher. Der Kunde hat das Recht, solche Vorschläge abzulehnen.
  • Die Fachperson unterlässt alles, was den Berufsstand in der Öffentlichkeit in Verruf bringen könnte. Sie ist sich bewusst, dass eine integre Lebensführung und ein gesetzeskonformes Verhalten eine wichtige Grundlage für das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand sind.
  •  Erfolge dürfen mit Deutlichkeit, sollen jedoch mit geziemender Bescheidenheit unterstrichen und demonstriert werden.
  •  (Bemerkung: Im Gegensatz zu Ärtzen und Psychologen kann die Werbung durchaus aufdringlich sein – Sie ist es ja meistens auch, sie muss aber nachfolgende Kriterien erfüllen, siehe Vorschlag) Werbung sollte sachlich und berufsbezogen sein. Es darf kein unlauterer Wettbewerb stattfinden – auch nicht durch Dritte, die vielleicht in ungebührender Form (z.B. durch gefälschte Erfahrungsberichte) Werbung für sich machen. Das gilt für Praxisbroschüren, Website, Flyer und Praxisschild gleichermaßen. Die Fachperson sollte auch nur für Dinge werben, in denen Sie entsprechend qualifiziert ist. Aus ethischer Sicht unzulässig ist die Werbung mit Heilerfolgen sowie mit Verfahren, die wissenschaftlich nicht fundiert oder noch unzureichend entwickelt sind.
  •  Die Angaben über Ausbildung, Titel und Erfahrungen sollen klar und ehrlich sein und zu keinen Täuschungen Anlass geben.
  • Die Fachperson ist sich bewusst, dass nur ein kollegiales Verhältnis untereinander eine Arbeit zum Wohle des Klienten ermöglicht. Gegenseitige Hilfe und kollegiale Ratschläge sind selbstverständlich.
  •  Die Fachperson hält sich bei jeder Behandlung an das Wirtschaftlichkeitsgebot und an eine transparente Preispolitik. Sie optimiert ihre Methoden auch in Bezug auf Kosten und Nutzen, ohne allerdings das Wohl des Klienten in den Hintergrund zu stellen oder gar zu vernachlässigen.
  •  Überbetreuung eines Klienten, also die Anwendung von Methoden, die nicht auf Notwendigkeiten beruhen oder eine unnötig hohe Anzahl von Behandlungen sind unlauter, nicht im Interesse des Klienten, der Leistungsträger und somit der Öffentlichkeit und stellen einen groben Verstoss gegen diese Ethikrichtlinie dar.
  •  Über zu erwartende Erfolge und Auswirkungen aufgrund der Zusammenarbeit mit der Fachperson soll realistisch informiert werden.

Eine Fachperson verfügt über die entsprechenden fachlichen Qualifikationen sowie die vorauszusetzenden sozialen, persönlichen und emotionalen Kompetenzen.

  • Fachkompetenz: Eine Fachperson verpflichtet sich, ihr Fachwissen und ihre Beratungskompetenz zum Wohlbefinden und im Interesse des Klienten zu nützen. Ihre Tätigkeit soll im Rahmen dieser Qualifikationen stattfinden. Bei fachübergreifenden Aufgaben werden die entsprechenden Fachleute (z.B. Ärzte, Unternehmensberater, Betriebspsychologen) beigezogen.
  • Soziale Kompetenz: Die Fachperson verpflichtet sich, ihr Fachwissen und ihre Beratungskompetenz zum Wohlbefinden und im Interesse des Klienten zu nützen. Sie verhält sich in ihrer Rolle kongruent. Sie berücksichtigt in ihrem Vorgehen die aktuelle und zu erwartende zukünftige Gesamtsituation des Klienten. Sie beachtet bei Veränderungensarbeiten stets den Schutz des Klienten.
  • Persönliche und emotionale Kompetenz: Eine Fachperson hat Zugang zu ihren eigenen Ressourcen und verfügt über die erforderliche Selbstwahrnehmung, Selbstregulierung, Motivation und Empathie. Sie verfügt über eine stabile Persönlichkeit, ist somit in einem fortgeschrittenen Aufarbeitungsprozess ihrer Biographie.
  • Bei Beeinträchtigung der beruflichen Handlungsfähigkeit, etwa durch Krankheit oder Befangenheit, werden angemessene Vorkehrungen getroffen.
  • Eine Fachperson verpflichtet sich zu regelmässiger Weiterbildung und Selbstreflektion.
  • Die Fachperson wendet nur Methoden an, die sie nachweislich erworben und darum beherrscht. Sie wendet keine Methoden an, die sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren kann.
  •  Sie kennt die Grenzen der von ihr angewandten Methoden und weist potenzielle Klienten, die sie nicht begleiten kann oder wo die Unterstützung anderer Methoden besser oder vielversprechender ist, an diejenigen Stellen weiter, die mit grösstmöglicher Wahrscheinlichkeit dem Wohl des Klienten eher von Nutzen sind. Die oberste Handlungsrichtlinie ist stets das Wohlergehen und der Schutz des Klienten.
  •  Sie hält sich an allfällige ärztliche Vorgaben, und nimmt nötigenfalls, nach Absprache mit dem Klienten, Kontakt mit dem behandelnden Arzt auf.
  •  Sollte die Fachperson merken (oder auch nur vermuten), dass medizinische Untersuchungen – zum Beispiel bei einem Allgemeinarzt – notwendig sind, sollte sie dies ihrem Klienten auf jeden Fall umgehend mitteilen und dringend empfehlen. Hat dies keine Wirkung, sollten die Fachperson bei der Gefahr einer ausbleibenden Gesundung oder gar Gefährdung durch ihre Behandlung eine weitere Behandlung ablehnen.
  •  Alle Methoden, welche unter dem Dach des V-P-T vertreten sind, orientieren sich an einem ziel- und ressourcenorientierten Arbeitsmodell.
  •  Die Fachperson arbeitet auf Basis unterschiedlicher, wissenschaftlich fundierter Methoden. Eine Fachperson muss für sich und ihre Klienten sicherstellen, dass sie Methoden nur anwendet, wenn sie diese in dem Masse, wie es von ihr zu erwarten ist, beherrscht und diese jeweils zum Wohle des Klienten gereicht.
  •  Transparenz der Arbeitsweise: Die Fachperson ist bereit und fachlich befähigt, ihre Arbeitsweise zu erklären und auch Teilschritte transparent zu machen. Die Arbeitsweise ist dem Klienten gegenüber partnerschaftlich und so angelegt, dass der Klient seine Eigenständigkeit und Selbstverantwortung wahrnehmen kann und soll.
  •  Kompetente Anwendung und Nutzung der Wahrnehmungspositionen: Selbstwahrnehmungsposition, Empathie-Position und Reflexion aus innerer Distanz.
  •  Die Fachperson ist für den Rapport verantwortlich; sie ist bemüht, eine Verständigungsbrücke zwischen Klient und Fachperson als wichtigste Arbeitsbasis aufzubauen. Spürt die Fachperson trotzdem ein starkes Unbehagen gegenüber ihrem Klienten kann und sollte eine Behandlung freundlich und wertschätzend abgelehnt werden.

Eine Fachperson verpflichtet sich zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses und zur aktiven Sicherung der ihr anvertrauten Informationen durch eine entsprechende Aktenführung.

  • Die Weitergabe von Informationen ist nur statthaft, wenn sie im Interesse der Betroffenen liegt und mit deren ausdrücklicher Einwilligung geschieht.
  •  Ist die Weitergabe durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben und durch die zuständige Behörde angeordnet worden, muss dies den betroffenen Personen unter Angabe von Grund und Inhalt der Information mitgeteilt werden.
  •  Sie sorgt dafür, dass alle Dokumente vertraulicher Art vor dem Zugriff Dritter geschützt und möglichst bald, spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, vernichtet werden.
  • Eine Fachperson darf das aus der professionellen Beziehung entstehende (Abhängigkeits-)Verhältnis nicht missbrauchen. Missbrauch liegt dann vor, wenn die Fachperson ihre Verantwortung gegenüber dem Klienten nicht wahrnimmt und eigene persönliche, z.B. sexuelle, wirtschaftliche, soziale oder spirituelle Interessen befriedigt.
  • Sie unterlässt jegliche Verhaltensweisen sexueller Art gegenüber Klienten.
  • Sie respektiert die Würde und Integrität der Personen, mit denen sie in beruflicher Beziehung steht, insbesondere ihr Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.
  • Sie informiert offen über die Möglichkeiten und Grenzen der angebotenen Leistung.
  • Vor jeder Übernahme eines Auftrages werden klare Honorarvereinbarungen getroffen.
  • Bei Barzahlungen haben Klienten den Anspruch auf eine Quittung.
  •  Es darf für die Zuweisung von Klienten keine Provision geleistet oder empfangen werden
  •  Sie achtet die gesundheitliche Integrität des Klienten durch Beachtung der gebotenen Hygenemassnahmen in den Praxisräumlichkeiten.

Eine Fachperson unterstützt die ethischen Ziele und Handlungsanweisungen, wie sie hier formuliert sind. Wer gegen die Ethikrichtlinie verstösst, kann vom Verband ausgeschlossen werden.

Zahlen und Fakten

Wissenswertes über die Zahlen und Fakten zum V-P-T Verband auf einem Blick.

Statuten

Die Statuten stellen das Grundgesetz des V-P-T Verbandes dar. Nachfolgend finden Sie einen detaillierten Überblick zu den Statuten des V-P-T Verbandes.

Der V-P-T ist der Dachverband für Persönlichkeitstraining. Seine Mitglieder sind Anbieter von professionellem Persönlichkeitstraining sowie von Aus- und Weiterbildungen.

Die Aktivitäten des V-P-T Verbandes setzt sich in drei Bereiche zusammen:

  • Berufspolitik für Persönlichkeitstrainer:innen und -Coachs
  • Qualitätssicherung für Persönlichkeitstraining
  • Service für die Unterstützung von Persönlichkeitstrainer:innen und – Coachs

Als Dachverband engagiert sich der V-P-T für seine Mitglieder. Er setzt sich für eine wirksame und professionelle Angebotsstruktur ein.

Der Berufsverband für Persönlichkeitstraining (V-P-T) ist ein Verein gemäss Artikel 60ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz an der Adresse der Geschäftsstelle.

Der Verband bezweckt den Zusammenschluss von professionellen Persönlichkeitstrainer/ innen und -Coachs, Mentaltrainer/innen und angewandte Berufssparten. Er nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  1. Er koordiniert, wahrt, fördert und vertritt die berufsständischen und berufspolitischen Anliegen der Mitglieder im nationalen und internationalen Kontext.
  2. Er verfolgt die aktuellen Entwicklungen in Theorie und Praxis und informiert darüber verbandsintern und bei Bedarf in der Öffentlichkeit.
  3. Er fördert und sichert die Beratungsqualität seiner Mitglieder durch geeignete Massnahmen.
  4. Er stellt Dienstleistungen für Mitglieder und deren Kundschaft zur Verfügung.
  5. Er erarbeitet Richtlinien zu Ethik-und Berufsfragen und reflektiert sein Verständnis von Persönlichkeitstraining.
  • Der V-P-T erfüllt seine Aufgaben im Rahmen parteipolitischer Unabhängigkeit und konfessioneller Neutralität, unter Einhaltung der Grundsätze der schweizerischen Demokratie.
  • Der V-P-T führt eine nationale Geschäftsstelle sowie ein Sekretariat.
  • Die Tätigkeiten des V-P-T umfassen drei Aktionsebenen. Die Unterscheidung der drei Aktionsebenen erfolgt aus einer zielorientierten Perspektive

Service für die Unterstützung von Persönlichkeitstrainer:innen und -Coachs
Berufspolitik für Persönlichkeitstrainer:innen und -Coachs
Zu dieser Aktionsebene gehören alle Aktivitäten des V-P-T, die das Ziel verfolgen, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Persönlichkeitstrainings und zur Schaffung eines wirksamen Systems dafür. Im Besonderen die Förderung der Transparenz, der Durchlässigkeit und der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Der V-P-T orientiert sich an bildungspolitischen Grundsätzen, die gemeinsam mit den Mitgliedern und weiteren interessierten Kreisen erarbeitet wurden. Wenn es die Umstände erfordern, können die Grundsätze durch die Delegiertenversammlung revidiert werden.

Qualitätssicherung für Persönlichkeitstraining
Der V-P-T bildet die Trägerschaft für Qualität von wirkenden Techniken für die Stärkung der Persönlichkeiten.

Service für die Unterstützung von Persönlichkeitstrainer:innen und -Coachs
Zum Service gehören alle Dienstleistungen, die durch den V-P-T erbracht werden. Kunden sind: V-P-T Mitglieder/innen, Bildungsinstitutionen, Fachleute, öffentliche Stellen, Medien. Der V-P-T veröffentlicht Informationen und thematische Publikationen.

Arten der Mitgliedschaft

  • Aktivmitglieder sind professionelle Persönlichkeitstrainer:innen und – Coachs, Mentaltrainer/innen und angewandte Berufssparten, welche eine anerkannte Ausbildung absolviert haben.
  • Mitglieder in Ausbildung befinden sich in einem anerkannten Ausbildungsgang. Die Mitgliedschaft in Ausbildung dauert längstens 4 Jahre.
  • Kollektivmitglieder sind Ausbildungsstätten, Institutionen und Verbände, welche die Verbandsziele unterstützen. Sie können sich an der GV durch eine(n) stimmberechtigte(n) Delegierte(n), welche(r) Aktivmitglied des V-P-T ist, vertreten lassen. Dem delegierten Einzelmitglied wird der individuelle Jahresbeitrag erlassen.
  • Passivmitglieder sind Mitglieder, die an der Mitgliederversammlung (GV) teilnahmeberechtigt sind, jedoch ohne Wahl- und Stimmrecht und bezahlen die Hälfte des Mitgliederbeitrages für Aktivmitglieder. Berechtigt zur Nutzung der Verbandsleistungen zu reduzierten Preisen.

Das Aufnahmeverfahren ist in einem separaten Aufnahmereglement festgelegt.

Aktivmitglieder können Personen werden die…
… nach individuellem Bildungsweg den Nachweis erbringen, die Anforderungen des V-P-T Verbandes zu erfüllen, oder
… mit Erfolg eine Ausbildung bei einem Ausbildungspartner V-P-T abgeschlossen haben.

Die Grundlagen für die Aufnahme von Mitgliedern mit individuellem Bildungsweg wie auch für den Abschluss von vertraglichen Ausbildungspartnerschaften sind die aktuellen Unterlagen des V-P-T Verbandes:

  • Berufsethik & Beratungskodex
  • Qualitätsverständnis
  • Beratungsformate
  • Kompetenzprofil

Die Geschäftsstelle erledigt die laufenden Aufgaben, insbesondere:

  • Die Vorbereitung der Geschäfte des Vorstandes
  • Die Ausführungen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes
  • Die Sicherstellung der Sekretariatsführung

Die Aktivmitgliedschaft berechtigt zu:

  • Teilnahme, Antrags- und Stimmrecht sowie aktivem und passivem Wahlrecht an der Mitgliederversammlung
  • Nutzung der Verbandsdienstleistungen

Die Mitgliedschaft in Ausbildung berechtigt zu:

  • Teilnahme, Antrags- und Stimmrecht sowie aktivem Wahlrecht an der Mitgliederversammlung
  • Nutzung der Verbandsdienstleistungen

Die Passivmitgliedschaft berechtigt zu:

  • Teilnahme und Antragsrecht an der Mitgliederversammlung
  • Nutzung der Verbandsdienstleistungen

Die Kollektivmitgliedschaft berechtigt zu:

  • Teilnahme und Antragsrecht an der Mitgliederversammlung
  • Nutzung der Verbandsdienstleistungen

Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet zu loyalem Mittragen der Verbandsinteressen, Einhalten der vorgegebenen qualitativen und ethischen Standards, fristgemässer Begleichung der finanziellen Verpflichtungen, insbesondere des Mitgliederbeitrags.

Ein Austritt ist mit vorgängiger schriftlicher Mitteilung jeweils 3 Monate vor Ablauf des Mitgliedschaftsjahres möglich.

Mitglieder, welche den Interessen des Verbandes in grober Weise zuwiderhandeln oder ihren Beitrag trotz einmaliger eingeschriebener Mahnung nicht entrichten, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.

Die Mitglieder haben die Möglichkeit, Einsprachen und Rekurse an die Rekurskommission des Verbandes zu richten.

Der V-P-T führt eine nationale Geschäftsstelle mit einem angestellten Geschäftsführer.

Organe des Verbands sind:

  •  Mitgliederversammlung
  •  Vorstand
  •  Präsidium
  •  Geschäftsleitung
  •  Ombudsstelle
  •  Revisionsstelle
  •  Aufnahme-und Qualitätskommission

Die Wahl der ständigen Organe erfolgt – mit Ausnahme der Geschäftsleitung – durch die Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von drei Jahren. Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich.

Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Anträge von Mitgliedern und sprachregionalen Organen auf Aufnahme von Traktanden sind spätestens zwei Monate vor der Versammlung dem Vorstand anzumelden.

Die Mitglieder der Mitgliederversammlung sind mindestens vier Wochen im Voraus einzuladen. Anträge von Mitgliedern bezüglich der versandten Unterlagen sind spätestens 10 Tage vor der Versammlung bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Das Geschäfts- und Rechnungsjahr des V-P-T ist das Kalenderjahr. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit dem absoluten Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, nachher das relative Mehr der abgegebenen Stimmen. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen in der Regel durch offene Hand mehr. Auf Verlangen von 1/5 der anwesenden Mitglieder muss eine Abstimmung oder Wahl geheim erfolgen. Der/die Vorsitzende ist stimmberechtigt; im Falle von Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los und bei Sachgeschäften hat der/die Präsident/in den Stichentscheid. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Vorstand einberufen oder von einem Fünftel der Mitgliederstimmen verlangt werden.

Die Befugnisse der ordentlichen Mitgliederversammlung sind insbesondere:

  • Die Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Kontrollstelle
  • Die Prüfung und Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
  • Die Revision der Statuten
  • Die Genehmigung des Arbeitsprogrammes und des Budgets
  • Die Festsetzung der Höhe der Mitgliederbeiträge
  • Ausschluss von Mitgliedern

Der Vorstand umfasst inkl. Präsident und ex-officio-Mitgliedern mindestens drei und höchstens sieben Personen, darunter:

  • Vertreter für die Mitglieder
  • Vertreter für die Schulen
  • Vertreter für Behördenarbeit
  • Vertreter für spezielle Anlässe

Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der/die Geschäftsführer/in ist in der Regel von Amtes wegen Mitglied mit beratender Stimme.

In die Kompetenz des Vorstandes fällt die Behandlung aller Geschäfte und Aufgaben, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung oder anderen Organen vorbehalten sind. Der Vorstand hat insbesondere nachstehende Aufgaben und Kompetenzen:

  • Die Wahl der geschäftsführenden Person der Geschäftsstelle
  • Die Regelung der Arbeitsbedingungen aller Angestellten
  • Entscheidungen über die Aufnahme von Mitgliedern
  • Die Überwachung der Tätigkeit der Geschäftsstelle
  • Die Festlegung des Geschäftsreglements, des Finanz- und Budgetreglements und der Reglemente und Geschäftsordnungen für die Kommissionen und Kommissionssekretariate für Qualitätssicherung.
  • Er kann thematische Arbeitsgruppen einsetzen. Die Mitgliederversammlung und die Mitglieder können dem Vorstand Vorschläge für thematische Arbeitsgruppen einreichen.
  • Die Vorbereitung der Mitgliederversammlung

Die Kontrollstelle wird durch ein Rechnungsrevisor/innen gebildet. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; sie kann nicht erneuert werden. Die Kontrollstelle stellt der Mitgliederversammlung schriftlich oder mündlich Antrag auf Genehmigung oder Rückweisung der Jahresrechnung.

Die Einnahmen des V-P-T setzen sich zusammen aus:

  • Den ordentlichen Mitgliederbeiträgen;
  • Den freiwilligen Mitgliederbeiträgen;
  • Subventionen und Projektbeiträgen;
  • Aufträgen, Eigenleistungen (wie z.B. aus Veranstaltungen und Dienstleistungen) und Sponsorenbeiträgen.

Für die Statutenrevision ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitgliederstimmen erforderlich.

Das Geschäftsjahr des Verbandes ist identisch mit dem Kalenderjahr und dauert jeweils vom 1.1. bis 31.12.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Bei einer Auflösung des Verbandes ist das verbleibende Vermögen gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung im Sinne des Verbandszwecks (Art. 1 und 2) zu verwenden.

Die vorliegenden Statuten sind von der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 25. Februar 2011 in Zofingen AG angenommen worden. Sie ersetzen diejenigen der konstituierenden Versammlung vom 8. Januar 2001 in Bern.