Coronavirus: Informationen für Coachs, Berater und Trainer

Die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz und die besondere Gefährdung älterer Generationen geben dringenden Anlass für alle Coachs, Berater und Trainer bezüglich der Durchführung von Begleitungen und den Hygienemassnahmen Ihrer Infrastruktur.

Aktuelles

• Die aktuellen Entwicklungen weisen darauf hin, dass Coachs, Berater und Trainer, in der ganzen Schweiz von starken Einschränkungen betroffen sein können.
• Der V-P-T empfiehlt allen Coachs, Beratern und Trainern dringend alle Sicherheits- und Hygienemassnahmen sofort umzusetzen und entsprechende Vorbereitungen für eine mögliche Schliessung der Tätigkeit zu treffen.

Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Lage
Da sich die Situation laufend ändert, empfehlen wir stets die neusten Informationen des Bundes zu beachten: Infoseite des BAG. Die wichtigsten Informationen für Coachs, Berater und Trainer finden Sie hier kurz zusammengefasst:

Hygienemassnahmen
Halten Sie sich an die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG und teilen Sie diese allen Kunden vorab mit.

Durchführung von Coaching, Beratungen und Trainings
Die Massnahmen des Bundes auf Grund der «besonderen Lage» betreffen aktuell nur «Veranstaltungen» mit mehr als 100 Personen. Für Coachs, Berater und Trainer gelten aktuell keine spezifischen Einschränkungen. Für Coachings, Beratungen und Trainings in kleinerem Rahmen sollen Anbieter zusammen mit der entsprechenden kantonalen Behörde das Risiko abwägen. Kantone können auf Grund solcher Abklärungen auch die entsprechenden Angebote verbieten.

Der V-P-T empfiehlt, sich laufend über die aktuelle Situation und die Vorgaben des Bundes und des Standortkantons zu informieren, die Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln zu befolgen, Körperkontakt zu vermeiden und Teilnehmenden möglichst viel Abstand untereinander zu erlauben. Im Zweifelsfall ist die Durchführung mit der kantonalen Behörde abzuklären und die Teilnehmenden sind vorab zu informieren.

Wirtschaftliche Folgen und Arbeitsrecht
Das SECO stellt ein Handbuch zur betrieblichen Vorbereitung für eine Pandemie sowie Antworten auf wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Fragen zur Verfügung. Wichtig ist, als Grundsatz zu vermerken, dass der Betrieb auch im Falle einer Pandemie das unternehmerische Risiko grundsätzlich selber trägt und der Bund nicht für Ausfälle aufgrund der «besonderen Lage» haftet. Die Übernahme allfälliger Schäden muss in jedem Einzelfall mit der eigenen Versicherung abgeklärt werden. Wenn der Ausfall von Kursen sich direkt auf behördliche Massnahmen zurückführen lässt, kann eine Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende bei der kantonalen Behörde beantragt werden. Eine Zusammenstellung rechtlicher Fragen wird auch vom Schweizerischen Gewerbeverband zur Verfügung gestellt.

Wichtige Links:
Informationen des BAG
Kampagne «So schützen wir uns» des BAG
Informationen des SECO
Übersicht arbeitsrechtlicher Fragen des sgv