Coronavirus Update: Informationen für Coachs, Berater und Trainer

In den letzten Tagen erhielt wir viele Fragen von Mitgliedern im Zusammenhang mit den Schutzmassnahmen rund um das Coronavirus. Die wichtigsten Antworten finden Sie in diesem Artikel, den wir laufend aktualisieren und ergänzen.

Dürfen Coachings oder Beratungen überhaupt noch durchgeführt werden?
Der Bundesrat verbietet öffentliche und private Veranstaltungen. Dazu gehören auch Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Auch alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen werden geschlossen. Das sind namentlich:

  • Einkaufsläden und Märkte
  • Restaurationsbetriebe
  • Barbetriebe sowie Diskotheken, Nachtclubs und Erotikbetriebe
  • Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Wellnesszentren und Skigebiete, botanische und zoologische Gärten und Tierpark
  • Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt wie Coiffeure, Massagen, Tattoo-Studios und Kosmetik

Aufgrund dieses Artikels dürfen Coachings oder Beratungen durchgeführt werden, wenn all die angewendeten Methoden KEINEN Körperkontakt vorsehen und in einer Kleinstgruppierung, sprich 1:1 stattfindet. Dennoch wird dringendst empfohlen, dass die Beratung online durchgeführt und dadurch einen Beitrag zur Bekämpfung von Corona geleistet wird. Zu beachten sind aber auch immer noch die Kantonalen Regelungen:

Auszug: https://www.bag.admin.ch

Was muss ich als selbstständig erwerbender Coach, Berater oder Trainer beachten und unternehmen, um den Schutz von Klienten sicher zu stellen und die Verantwortung wahrzunehmen?

  • Halten Sie sich an die Verhaltens- und Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit: https://www.bag.admin.ch
  • Halten Sie, wenn immer möglich, den empfohlenen Abstand von mindestens zwei Metern ein.
  • Stellen Sie in Ihrer Praxis Desinfektionsmittel bereit.
  • Desinfizieren Sie Stühle und andere Gegenstände, die angefasst werden. Wie z.B. Spielobjekte, die in den Sitzungen mit Kindern verwendet werden, nach Gebrauch.

Müssen hustende/niesende Kunden zum Schutz anderer Kunden abgewiesen werden?

  • Nein, nicht generell. Der Schutz anderer Kunden kann über die oben erwähnten Massnahmen gewährleistet werden. Wenn Kunden ihre gebuchten Termine aus Angst vor einer Ansteckung absagen, ist das aber zu akzeptieren. In diesen Fällen kann geprüft werden, ob alternativ eine Onlineintervention angeboten werden kann. Coachings oder Beratungen können je nachdem auch telefonisch oder über Videokonferenzprogramme durchgeführt werden. Siehe weiter unten.

Wer übernimmt die Kosten für ausgefallene Sitzungen infolge vom Coronavirus? Wie wird der dadurch entstehende Lohnausfall kompensiert?

  • Bei selbstständig Erwerbenden hängt das davon ab, wie Sitzungsabsagen geregelt sind. Normalerweise ist dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Oft ist es so, dass vereinbarte Sitzungen bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos annulliert werden können. In diesem Fall gibt es für den Coach, Berater oder Trainer keine Möglichkeit, den entstandenen Einnahmenausfall zu kompensieren. Eine Erwerbsausfallversicherung kommt in solchen Fällen nicht für den Schaden auf. Eine Kranken- und Unfalltaggeldversicherung deckt den Schaden nur dann, wenn der Coach, Berater oder Trainer selbst erkrankt. Es kann deshalb nur geprüft werden, ob die Sitzung auch online stattfinden kann (siehe unten).
  • Falls Sie angestellt sind, trägt der Arbeitgeber das unternehmerische Risiko. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Kurzarbeit zu beantragen. Beachten Sie dazu die Informationen des SECO: https://www.seco.admin.ch

Gibt es eine gute Möglichkeit, Coachings- oder Beratungssitzungen im Home-Office abzuhalten, also auf Distanz?

  • Coachings oder Beratungen können je nachdem auch telefonisch oder über Videokonferenzprogramme wie Skype (https://www.skype.com/de/) oder ähnliches durchgeführt werden. Es ist dabei aber wichtig, dass Kunden darauf aufmerksam gemacht werden, dass es gewisse Risiken in Bezug auf den Datenschutz gibt.